I.
Allgemeines
1.
Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten
für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des
Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials
zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der Fotograf
diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1.
Die AGB gelten für jegliches
dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form
sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass
es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten
sind.
4. Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum des Fotografen,
und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl
und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt
der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie
verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich
nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen Aufschlag
von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich
das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial
ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das
gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung
oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III
3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe
der Bilddaten im Internet oder
in Online-Datenbanken oder in
anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden
handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die
zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und
nur bei Kennzeichnung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bildmaterial
nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt,
die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
IV.
Haftung
Der Fotograf übernimmt
keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei denn, es
wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten
über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt
dem Kunden. Der Kunde trägt
die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
V.
Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll
das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Das Honorar gemäß
V. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das
in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen
aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI.
Rückgabe des Bildmaterials
1.
Das Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung
des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf
auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde
das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf
dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang
beim Fotografen.
VII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten
(ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe
von 100 % des Nutzungshonorars
zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf
der in Ziff. VI. 1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu
zahlen in Höhe von
EURO 0,25 pro Tag und Bild für
S/W- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
EURO 1,00 pro Tag und Bild für
Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Fotograf
die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von
EURO 40,00 pro S/W- oder Colorabzug
oder KB-Dia-Duplikat
EURO 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
EURO 250,00 pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
EURO 500,00 pro nicht wiederholbarem
Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die
Sätze entsprechend dem Grad
der Beschädigung und dem
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien
bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer
oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle
in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen
Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder
zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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